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BeitragVerfasst: 26.04.08, 12:42 
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SPIEGEL ONLINE
26. April 2008, 12:21 Uhr
TEXTSATZ
Keine Angst vor LaTeX

"Kein Lust auf Word? Kein Problem: Das Textsatzsystem LaTeX erfordert zwar etwas Einarbeitung, belohnt dafür aber mit herausragender typographischer Qualität - und ist kostenlos für Linux, Mac und Windows-PCs erhältlich."
[...]
Autor: Peter Zschunke/AP

http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,549509,00.html

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BeitragVerfasst: 26.04.08, 14:42 
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@kangoo
Ausser der Einleitung hab ich das mal gekürzt.
Bitte keine Komplettzitate von Artikeln anderer Publikationen, das ist so nicht rechtens und verletzt Urheberrechte der Autoren.
Es sollte eigentlich auch auffallen, zumal du diesen Abschnitt ja mitkopiert hattest:
Zitat:
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BeitragVerfasst: 26.04.08, 15:01 
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1) @likeatim:
Ich habe mir - vielleicht fälschlicherweise - gedacht, es ist wie beim wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeit, Dissertation, Habilitation):
Solange ich zitiere, korrekt angebe, dass es zitiert ist und ausdrücklich auf die Quelle verweise, ist es kein Problem.
Angenommen, ich schreibe ein Dissertation und zitiere aus dem Spiegelartikel. Ich bin mir sicher, solange ich wissenschaftlich richtig zitiere, muss ich nicht um Erlaubnis fragen.
OK, das ist ja nur ein Exemplar.
Jetzt werde ich manisch und drucke 10.000 Exemplare meiner Dissertation.
Ich muss immer noch nicht fragen.
Ich zitiere ich den Artikel mit korrekter Quellenangabe und direktem Hinweis auf den Autor im Netz. Jetzt muss ich anscheinend fragen.....
Seltsam.
Ich glaube Dir das gerne und will auch auf keinen Fall, dass das Board Schwierigkeiten bekommt.
Aber seltsam bleibt es doch....

2) Ich versuche gerade, mich über die rechtlichen Grundlagen des "Zitierens im Internet" schlau zu machen.
Alles, was ich bisher gefunden habe, beschäftigt sich mit dem "wissenschaftlich richtig zitieren", aber nicht mit "Veletzungen des Urheberrechts durch das Zitieren".
Wenn jemand Links und Infos hätte, wäre ich dankbar - ich denke, es betrifft nicht nur mich.

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BeitragVerfasst: 26.04.08, 15:42 
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>Ich bin mir sicher, solange ich wissenschaftlich richtig zitiere, muss ich nicht um Erlaubnis fragen.

das machst du aber nicht ;)

Generell ist erst mal alles verboten ;) Es gibt dann für wissenschaftliche(!) Werke ein Großzitat-Recht, mit
dem mensch auch lange Passagen übernehmen darf. Das gilt aber nur a) für wirklich »wissenschaftliche«
Werke, und auch nur, wenn die Quelle schon »körperlich« publiziert wurde (keine Ahnung, aber vermutlich
fällt eine Webseite nicht darunter).

Alle anderen dürfen grundsätzlich nicht vollständig zitieren, sondern nur als Kleinzitat einzelne Aussagen
übernehmen (das allerdings auch von »unkörperlichen« Veröffentlichungen.


>Angenommen, ich schreibe ein Dissertation

dann solltest du soetwas aber wissen ;)


> Aber seltsam bleibt es doch ...

Recht ist immer seltsam, und die Grauzonen gerade in diesem Bereich sind ausgedehnt ...

Links?
Als Einstieg kann man immer Wikipedia wählen, die meisten Unis haben auch Seiten dazu


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BeitragVerfasst: 26.04.08, 15:46 
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Jean hat geschrieben:
>Angenommen, ich schreibe ein Dissertation

dann solltest du soetwas aber wissen ;)


Zu der Zeit, wo ich sie geschrieben habe, gab es kein Internet und keinen Computer. Ich habe sie auf einer mechanischen Schreibmaschine mit Tip-Ex "heruntergeklopft!" :-)
Da wußte und spürte man am Abend, was man geleistet hatte.

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BeitragVerfasst: 26.04.08, 15:48 
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(oh - zu unserer Zeit gab es solche Regelungen allerdings auch schon ...)


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BeitragVerfasst: 26.04.08, 16:47 
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Die entscheidende gesetzliche Regelung ist § 51 UrhG.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html
Die Einteilung von Jean in Groß- und Kleinzitat ist genau richtig.
Dein 'Fall' wäre wohl ein Großzitat, da du den gesamten Artikel kopiert hast. Dies ist nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig, den man trotz des IQ's der Admins und Moderatoren auf dem EFB wohl verneinen muss. ;)
Aber auch im wissenschaftlichen Bereich darf das Zitat nicht bloss der Ersparung eigener Arbeit dienen, sondern kann höchstens Grundlage einer eigenen, kreativen wissenschaftlichen Auseinandersetzung sein. Ein einfaches Kopieren eines Artikels kann das wohl nie sein.
Ein gesamtes Zitat wäre höchstens denkbar, wenn man sich mit jeder einzelnen Aussage vollständig kritisch auseinandersetzen wollte.

Siehe als ganz guten Einstieg auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_ ... A7_51_UrhG

EDIT: Mir fällt gerade ein, dass es sich bei dem Artikel um den Teil eines Datenbankwerkes handelt, was aber die rechtlichen Nutzungsmöglichkeiten eher einschränkt als erweitert (§ 55a UrhG)....

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Zuletzt geändert von likeatim am 26.04.08, 22:34, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 26.04.08, 18:11 
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@likeatim: thanks für die Links!

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BeitragVerfasst: 27.04.08, 11:19 
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Wie siehts mit den Programmbeschreibungen aus, die ja auch im grossen Umfang direkt von der Herstellerseite ihren Weg als Zitat in die Beiträge hier finden? Theoretisch steckt dahinter ja eine nicht zu unterschätzende geistige Leistung... also streng genommen?!

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BeitragVerfasst: 27.04.08, 11:46 
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Ich bezweifle stark, dass die Programmbeschreibung die benötigte Schöpfungshöhe für den Schutz geniest. Und selbst wenn, ich denke wir haben in DE sowas ähnliches wie Fair Use, und das wäre ja die Vorstellung des Programms.

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Streit ist ein hartes Wort - nennen wir es eine Diskussion über Interpretationsspielräume. -- Jean


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BeitragVerfasst: 27.04.08, 17:35 
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> wir haben in DE sowas ähnliches wie Fair Use

nein ...

Aber man spricht solchen einfachen Auflistungen nicht den nötigen Grad an "Gestaltungshöhe" zu.
Bei einzelne Programmbeschreibungen kann das schon anderes aussehen ...


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